Wie kommt der Benutzervertrag zustande
Der Benutzervertrag zwischen Neuenschwander Networksolutions und ihren Kunden kommt schriftlich zustande. Er wird durch das Absenden der Abonnementserklärung durch den Kunden und den Empfang sowie das Akzept durch Neuenschwander Networksolutions abgeschlossen. Dass der Vertrag zustande gekommen ist, erkennt der Kunde daran, dass Neuenschwander Networksolutions ihre Mitteilungen und Lieferungen an die in der Abonnementserklärung angegebene Adresse sendet.
Wer ist am Benutzungsvertrag beteiligt
Am Benutzungsvertrag beteiligt sind Neuenschwander Networksolutions als Internetprovider und ihre Kunden, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen (samt Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) handelt. Natürliche Personen können nur Kunde werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind; wer noch nicht 18 Jahre, mindestens aber 16 Jahre alt ist, kann mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter Kunde von Neuenschwander Networksolutions werden. Benutzer ist entweder der Kunde selber oder diejenigen, die Dienstleistungen von Neuenschwander Networksolutions in Anspruch nehmen.
Was ist Gegenstand des Benutzungsvertrages
Gegenstand des Benutzungsvertrages sind die vom Kunden in der Abonnementserklärung gemachten Angaben. Sie erstrecken sich auf seine Personalien samt Telefonnummer und Adresse, mit der Wahl des Abonnements, der Korrespondenzsprache und der Verrechnungsart. Ohne besondere Angabe des Kunden gilt die vormarkierte Angabe (Jahresrechnung). Mit dem Abschluss des Benutzervertrages verspricht Neuenschwander Networksolutions ihre Dienstleistungen als Internetprovider im Rahmen der Geschäftsbedingungen AGB zu erbringen. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich mit Abgabe der Abonnementerklärung die sich aus dem gewünschten Abonnement ergebenden Gebühren und Bezüge fristgerecht zu bezahlen.
Können die Geschäftsbedingungen AGB ändern
Aufgrund der sich ständig ändernden rechtlichen, betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen von Internet- Dienstleistungen muss Neuenschwander Networksolutions die Geschäftsbedingungen AGB laufend, das heisst in der Regel viertel- oder halbjährlich, anpassen können.
Wie ist vorzugehen wenn der Kunde mit Änderungen nicht einverstanden ist
Eine Änderung der im Benutzervertrag über die Abonnementserklärung bestimmten essentiellen Vertragspunkte (Preise, Optionen, Dienstleistungen) erfolgt unter Einhaltung einer Ankündigungfrist von 30 Tagen, so dass vor deren Inkrafttreten der Kunde rechtzeitig kündigen kann, wenn er mit der änderung nicht einverstanden ist. Eine Änderung des Benutzervertrages zum ausschliesslichen Vorteil des Kunden (Senkung der Preise, Erhöhung der Optionen) kann ohne Rücksichtnahme auf die Kündigungsfrist vorgenommen werden.
Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich mit dem Abschluss des Benutzervertrages, die in der Abonnementserklärung angegebenen Gebühren und die Entgelte für bezogene, kostenpflichtige Angebote zu bezahlen. Die Gebühren umfassen die fixen Monats- oder Jahresgebühren und die variablen Gebühren z.B. für weitere Optionen. Geht dem Kunden vor Fälligkeit keine Rechnung zu, oder unterbleibt der Eingang einer Rechnung beim Kunden, ändert das nichts an der Fälligkeit. Die Bekanntgabe einer allfälligen Adressenänderung obliegt ebenfalls dem Kunden und sollte zeitnahe, beispielsweise innerhalb von 30 Tagen, nach einem Umzug erfolgen.
Welche technischen Vorkehren muss der Kunde treffen
Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte (Hardware) und die darauf installierte Software, die für die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt sind, vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt werden. Neuenschwander Networksolutions ist berechtigt, zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen zu ergreifen und den Kunden zu verpflichten, am Kundenstandort notwendige Vorkehrungen zu treffen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, hat der Kunde die Anlage auf seine Kosten zu ändern bzw. ihren Betrieb einzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen, die einen sicheren Datenfluss gewährleisten. Insbesondere hat er Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren und Spam zu ergreifen.
Wie ist die Haftung von Neuenschwander Networksolutions geregelt
Neuenschwander Networksolutions schliesst jede Haftung für allfällige Schäden aus der Benutzung ihrer Dienstleistungen aus. Insbesondere haftet Neuenschwander Networksolutions nicht für die Folgen eines Unterbruchs ihrer Dienstleistungen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
Wann kann Neuenschwander Networksolutions den Vertrag sofort auflösen
Im Fall einer groben Verletzung von Pflichten aus dem Benutzungsvertrag, namentlich Geschäftsbedingungen oder von Gesetzesverletzungen sowie der Nichtbezahlung des Entgelts für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach vorangegangener Mahnung.
Welche Garantien gewähren wir bezüglich Persönlichkeitssphäre
Neuenschwander Networksolutions garantiert die Achtung des Post- und Telefongeheimnisses (Art. 36 Abs. 4 BV) und die Achtung des Geheim- und Privatbereichs (Art. 179 ff. StGB) sowie die Achtung der Geschäfts- geheimnisse der Kunden. Massnahmen zur Überwachung elektronischer Kommunikation und des Informationsaustauschs sowie Massnahmen gleicher Wirkung wie die Auswertung von Protokollen zur Rekonstruktion solchen Verkehrs treffen wir nur auf richterliche oder andere behördlich ausreichende Anordnung hin.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und Neuenschwander Networksolutions aus der Inanspruchnahme der Dienstleistungen unterstehen schweizerischem Recht und zwar auch dann, wenn der Kunde die Dienstleistungen von Neuenschwander Networksolutions im Ausland bezieht. Zuständig für alle rechtlichen Auseinandersetzungen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz Neuenschwander Networksolutions.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2013 07:15:29
Allgemeine Geschäftsbedingungen im PDF Format